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Am Abendgymnasium gibt es keine
Aufnahmeprüfungen.
Wenn Sie zu uns kommen, dann sollten Sie allerdings
- die Fachoberschulreife besitzen (nur in Rheine),
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens
zweijährige
Berufserfahrung haben.
Für das Abendgymnasium gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine
Haushaltsführung als Berufstätigkeit;
selbstverständlich zählen Bundeswehr- bzw. Zivildienstzeiten.
Arbeitslosigkeit kann angerechnet werden, wie auch ein soziales Jahr.
- Während Ihres Studiums am Abendgymnasium sind
Sie weiterhin berufstätig bzw. als arbeitssuchend gemeldet.
In den letzten drei Semestern vor der Abiturprüfung können Sie - falls Sie
dies wollen - Ihre Berufstätigkeit aufgeben und eine Förderung nach BaföG in
Anspruch nehmen.
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