Aufnahmevoraussetzungen
Am Abendgymnasium gibt es keine Aufnahmeprüfungen.
Wenn Sie zu uns kommen, sollen Sie allerdings
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung besitzen. Für das Abendgymnasium gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltsführung als Berufstätigkeit; selbstverständlich zählen Bundeswehr- bzw. Zivildienstzeiten. Arbeitslosigkeit kann angerechnet werden, ebenso ein Soziales Jahr.
- die Fachoberschulreife (Mittlere Reife) mitbringen.
Während Ihres Studiums am Abendgymnasium sind Sie weiterhin berufstätig bzw. als arbeitssuchend gemeldet.
Sonderfall: Studierende der Abendrealschule
Haben Sie die Fachoberschulreife an Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, VHS) erworben, können Sie auch ohne vorherige Berufserfahrung am Abendgymnasium aufgenommen werden. Allerdings ist in diesem Fall nur der Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) möglich. Zudem müssen Sie bis zum Ende des dritten Semesters berufstätig bzw. arbeitslos gemeldet sein.