pruefungsordnung

Prüfungsordnung

APO-WBK

Grundlegende rechtliche Regelungen für die Schulen des ZBW ( = Zweiter Bildungsweg) finden sich in der APO-WBK ( = (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildung).

Die §17, 18 und 19 betreffen die Fragen der Leistungsbewertung.

Da die Regelungen in der Prüfungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife und zum Abitur nicht ganz einfach sind, haben wir für Sie zwei Merkblätter hinterlegt:
Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife
Merkblatt zur Berechnung der Gesamtqualifikation im Abitur gemäß APO-WbK

Die Kursabschlussnote

Für den Studierenden ergibt sich die Kursabschlussnote „in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich 'Klausuren‘ ... und den Leistungen im Beurteilungsbereich 'Sonstige Mitarbeit‘...
Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich 'Sonstige Mitarbeit‘ die Kursabschlussnote.“

Sonstige Mitarbeit

Unter 'Sonstige Mitarbeit‘ werden mündliche, schriftliche und praktische Leistungen außerhalb der Klausuren verstanden.

Unterrichtung über den Leistungsstand

Etwa in der Mitte des Semesters unterrichten die Lehrenden die Studierenden über den bis dahin erreichten Leistungsstand.

Leistungsnachweise

Die Studierenden sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Studierende oder ein Studierender einzelne Leistungen oder sind die Gesamtleistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet.