teilnahme

Teilnahme am Unterricht

Die APO-WbK weist ausdrücklich darauf hin, dass die Studierenden zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet sind. Wer kurzfristig verhindert ist, sollte sich telefonisch abmelden; bei mehrtägiger, insbesondere aber langfristiger Verhinderung empfiehlt sich gegebenenfalls eine Beurlaubung.
Die Benachrichtigung der Schule ist auch deshalb sinnvoll, weil ein Anspruch auf eine Nachklausur nur besteht, wenn das Fehlen bei den regulären Klausuren z.B. durch ein Attest begründet wurde.
Bei einer Fehlquote ab 30% pro Semesterhälfte wird in der Regel die Leistung im Bereich ‘Sonstige Mitarbeit’ mit ‘ungenügend’ bewertet.
Mit null Punkten abgeschlossene Kurse gelten als nicht belegt, was in der Regel zur Konsequenz hat, dass das entsprechende Kurssemester wiederholt werden muss.