zeugnis

Versetzungsordnung

Die Studierenden werden am Ende des Vorkurses, am Ende des ersten Semesters und am Ende des zweiten Semesters zum jeweils nächst höheren Semester zugelassen, wenn sie die Leistungen des entsprechenden Studienabschnittes erbracht haben.
Ein Studierender wird versetzt, wenn er in allen Pflichtfächern zumindest die Note ‘ausreichend’ erhalten hat. Versetzt wird ein Studierender auch dann, wenn er in der Fächergruppe Deutsch, Mathematik, Englisch ein einziges ‘Mangelhaft’ hat und dies durch zumindest ein ‘Befriedigend’ in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgleicht. Ist dieser Ausgleich gegeben, kann man sich eine weiteres ‘Mangelhaft’ in der Gruppe der übrigen Fächer ‘leisten’. Die Neuregelung der Versetzungsordnung in der APO-WbK ist etwas kompliziert. Zur besseren Orientierung können Sie sich die Beispiele zur Versetzung ansehen, die in Tabellenform dargestellt sind.

Versetzungsberechnung
Zulassung zu Semester 1, 2 bzw. 3  
Beispiele (vgl. APO-WbK § 39)
Bsp.

Gruppe:
Deutsch, Mathematik,
fortgesetzte Fremdsprache
Gruppe:
übrige Fächer
 
 
D
E
M
FRZ / L
Ge/SoWi
Nat.Wiss.
Zugelassen
1
4
4
4
5
4
4
ja
2
5
3
4
5
4
4
ja
3
5
4
4
4
4
4
nein
4
5
4
4
5
3
3
nein
5
5
4
4
3
3
3
nein
6
4
4
4
5
5
3
ja
7
3
4
4
5
5
4
ja
8
5
4
3
5
5
3
nein
9
3
3
3
5
5
5
nein
10
5
4
4
5
4
4
nein
11
5
5
3
3
3
3
nein

Bei Nicht-Versetzung ist eine Nachprüfung möglich mit dem Ziel nachzuweisen, dass gleichwohl ausreichende Kenntnisse im Fach vorhanden sind. Ist das Fach der Nachprüfung ein Klausurfach, so muss die Nachprüfung sowohl schriftlich wie mündlich (gleiche Gewichtung) zu Beginn des neuen Semesters erfolgen.
Bei der Note ‘ungenügend’ in einem Unterrichtsfach ist weder ein Ausgleich noch eine Nachprüfung möglich.